Verkleidung des Schornsteinkopfes

Startseite width= Der Kehrbezirk
Baurecht - Schornstein - Feuerstätte
Mängelbilder aus der Praxis
Aktuelle Meldungen - Pressestimmen Downloadbereich - Formulare - Informationen
Leistungsportfolio
Gebäudeenergieberatung
Bescheinigungen

--- Ihr Schornsteinfegermeister informiert ---

Unterkonstruktion:

Für die Unterkonstruktion dürfen Holzlatten verwendet werden. Großflächige Unterkonstruktionen aus brennbaren Baustoffen müssen einen Abstand von 2cm aufweisen.
Zur Vermeidung von Feuchteansammlungen sollte eine Hinterlüftung (20mm) eingesetzt werden.
Die Unterkonstruktion kann rahmenartig anliegen oder mit Dübeln befestigt sein.

Verkleidung:

Für Verkleidungen der Oberfläche von Schornsteinen dürfen bis zu einem Abstand von 1m von der Mündung ohne weiteren Nachweis nur nicht brennbare Baustoffe verwendet werden.
Auswahlbeispiele:

  • Schieferplatten, Schieferschindeln,
  • Faserzementplatten, Faserzementschindeln,
  • Faserzementstülpköpfe,
  • Kupfer,
  • Edelstahl,
  • verzinkter Stahl,
  • Mauerwerk

Abdeckung:

Zum Schutz vor Niederschlag muss die Verkleidung an der Mündung abgedeckt werden. Hierfür dürfen nur nichtbrennbare Baustoffe verwendet werden. Sie dürfen die Wärmeausdehnung der Innenschale (Einsatzrohr) nicht behindern!!

Auswahlbeispiele:

  • Abdeckplatten aus Beton,
  • Abdeckplatten aus Faserzement,
  • Abdeckplatten aus Edelstahl

 News ...

Novellierung kleiner und mittlerer Feuerstellen
<mehr>


Feuerstättenbescheid ...
<mehr>


Filterpflicht ...
<mehr>


 

zum Zertifikat bitte klicken

Gebäudeenergieberater (HWK)

 

letzte Änderung am 08.05.2022

 

Kehrbezirk Sörup I im Kreis Schleswig-Flensburg - Schleswig-Holstein

Kontakt       Links       Impressum