--- Ihr Schornsteinfegermeister informiert ---
ProblembeschreibungLängst haben in unseren Wohnungen Dunstabzugshauben und Wäschetrockner Einzug gehalten. So werden Küchen und Wirtschafträume renoviert und modernisiert. Dunstabzugshauben mit Abluft nach außen haben sehr große Luftleistungen (600-800m³/Std. und mehr). Diese nach außen abgeführte Luftmenge muss durch entsprechende Lüftungsöffnungen dem Gebäude wieder zugeführt werden, da Fenster und Türen im Gegensatz zu früheren Zeiten dicht schließend sind. Strömt weniger Luft nach als durch die Dunstabzugshauben abgeleitet wird kommt es zu einem Unterdruck im Gebäude. Befinden sich zudem raumluftabhängige Feuerstätten in der Wohnung (dies muss nicht der Aufstellraum der Dunstabzugshaube sein) hat dieser Unterdruck zur Folge dass die Abgase nicht mehr über den Schornstein abgeführt sondern über die Feuerstätte in die Wohnung eingeleitet werden. Dies führt zu einer gefährlichen Ansammlung des geruchlosen, unsichtbaren aber hochgiftigen Gases Kohlenmonoxid in der Wohnung. Das kann in entsprechender Konzentration zu schweren Vergiftungen oder gar zum Tode führen. Achten Sie bereits bei der Planung für den Standort Ihres Kaminofens auf ausreichend Verbrennungsluft. Berücksichtigen Sie dabei eventuell vorhandene Abluftanlagen wie Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner, Ventilatoren in innen liegenden Bädern usw.
Lösungsvorschläge, sodass ein sicherer Betrieb der der Feuerstätte gewährleistet ist Es gibt für dieses Problem verschiedene Lösungen von denen ich hier nur einige vorstellen möchte. Rechtzeitig im Neubau oder bei Renovierung berücksichtigt ist der Aufwand besonders gering und erspart eventuelle spätere Umbauarbeiten.
Beziehen Sie schon frühzeitig Küchenbauer, Maurer, Ofensetzer und Schornsteinfeger in die Planung mit ein.
Gesetzliche GrundlagenDer Vollständigkeit halber gebe ich Ihnen hier noch einen Auszug aus derFeuerungsverordnung (FeuVo) für Schleswig-Holstein. §4 Absatz 2: Aufstellung von Feuerstätten
Die Betriebssicherheit von raumluftabhängigen Feuerstätten darf durch den Betrieb von Raumluft absaugenden Anlagen wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner nicht beeinträchtigt werden.
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