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--- Ihr Schornsteinfegermeister informiert ---
Der Bauherr ist verpflichtet eine Bescheinigung über
die einwandfreie Lagerung und Aufstellung der Heizöltanks beizubringen.
Diese Bescheinigung kann nur von öffentlich bestellten Sachverständigen
ausgestellt werden (z. B. TÜV-Nord). Diese Bescheinigung ist
dem zuständigen Umweltamt vorzulegen.
Die nachfolgend genannten Forderungen stellen lediglich einen Auszug
aus geltendem Recht da. Sie dienen als Leitfaden und Orientierung.
Heizöltanks sollten nur von zugelassenen Fachfirmen aufgestellt
und installiert werden.
Weitergehende Vorschriften sind zu beachten!!
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
- Landesbauordnung (LBO),
- Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe,
- Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten
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Lagerung außerhalb von Gebäuden
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Der Erdtank
- Abstand zu Gebäuden oder Nachbargrundstücken mind. 1 Meter
- Überprüfung der kompletten Anlage alle 5 Jahre,
in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre
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Lagerung innerhalb von Gebäuden |
Lagerung in Wohnungen
- bis max. 40 Liter in Kanistern,
- bis max. 100 Liter in Behältern,
- Feuerlöscher 6kg notwendig
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Lagerung von mehr als 1000 Liter bis max. 5000 Liter
- Raum darf nicht anderweitig genutzt werden,
- Beleuchtung muss vorhanden sein,
- Beschilderung nach FeuVo,
- Türen müssen dicht- und selbstschließend sein,
- Raum muss gelüftet und von außen beschäumt werden können,
- Bodenabläufe nur mit Ölabscheider,
- Abstand zu Feuerstätten mind. 1 Meter oder entsprechender Strahlungsschutz
Sicherheitseinrichtungen
- Ölabsperrhahn außerhalb des Aufstellraumes,
- Notschalter außerhalb des Aufstellraumes,
- Feuerlöscher,
- Grenzwertgeber muss vorhanden sein
Ölzufuhrleitung
- Ölleitung muss frei und sichtbar verlegt sein,
- darf nicht in Hohlräumen verlegt oder verkleidet werden,
- Verlegung im Erdreich nur im Schutzrohr,
- Einstangsystem bevorzugen.
Eigensichere Heizöltanks
- doppelwandige Heizöltanks (geringe Geruchsbelästigung, Stand der Technik)
- oder Oltanks aus Glasfieber (GFK),
- keine Ölauffangwanne notwendig,
- Aufstellanleitung des Herstellers beachten
Heizöltanks aus Kunststoff oder Stahl
- Tanks müssen eine DIN-Prüfnummer haben,
- Unterlagen (Aufstellanleitung, Prüfzeugnis, Bauartzulassung) vorhanden,
- Ölauffangwanne entsprechender Größe muss vorhanden sein,
- Auffangwanne muss mit einem zugelassenen Schutzanstrich versehen sein,
- die Ecken der Auffangwanne müssen als Hohlkehle ausgebildet sein,
- der Abstand der Tanks zu den Wänden muss zu zwei Seiten 5 cm (einsehbar) betragen und zu zwei Seiten 40 cm (begehbar) betragen,
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Lagerung von mehr als 5000 Litern
- Heizöllagerraum notwendig,
- Wände und Decken müssen feuerbeständig sein,
- besondere Vorschriften beachten
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